• Wir wollen Standards setzen.

    Das primäre Ziel der Stiftung ist es, die optimale Nachsorge für den Lebendspender zu gewährleisten, denn in Deutschland gibt es derzeit noch kein standardisiertes Nachsorgeprogramm für Lebendspender.

  • Kongressankündigung – Infomationen unter “Aktuelles”

    10.-21.Juli 2012: Symposium: “Focus on living donation” in München

    22.Juli 2012: “Lebendnierentransplantation” – Spender-und Empfängertag

  • Neue Rubrik

    “News” – Informieren Sie sich über aktuelle Pressemeldungen

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    Die Stiftung Lebendspende ist als gemeinnützig
    anerkannt und finanziert sich zu 100% aus Spenden.

Versicherungsschutz

Spätschäden, die im Zusammenhang mit der freiwillig geleisteten Organspende auftreten, sind nach dem Sozialgesetzbuch versicherungs-
rechtlich abgesichert. Die versicherungsrechtliche Situation ist in Deutschland jedoch noch nicht endgültig geklärt.

In jedem Fall ist nach §2 Abs. 1 Ziff. 13b SGB VII die Person, die “Blut oder körpereigenes Gewebe” spendet, unfallversichert. Treten infolge der Organspende direkte gesundheitliche Komplikationen auf, so werden die Schäden in gleicher Weise behandelt wie Arbeitsunfälle (§ 27/28 SGB VII).
Etwa bestehende Schäden aufgrund von Komplikationen einer Organspende werden nach § 27/28 des Sozialgesetzbuches VII ebenfalls in gleicher Weise behandelt wie Arbeitsunfälle. Insbesondere hat der Spender Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 26 SGB VII). Im Schadensfall fallen Leistungen an, die auch einem Arbeitsunfall-Verletzten kraft Gesetzes zustehen (Heilbehandlung, Verletzten-Geld bei Ausfall von Arbeits-Entgelt, Renten, wenn eine Erwerbsminderung mehr als 20 % ausmacht und über 26 Wochen anhält oder Leistungen an Hinterbliebene erbracht werden).

Eine Risikoversicherung für den schlimmsten Fall bei einer Lebendspende, den Tod des Spenders, gibt es derzeit noch nicht. Schadensfälle, die sich nicht unmittelbar auf die Organspende zurückführen lassen, sind wie jede andere Erkrankung von der Versicherung des Spenders zu tragen. Bei Patienten mit privater Krankenversicherung oder Beihilfe tragen die Krankenkassen die Kosten der Lebendspende. Empfängern ist besonders zu empfehlen, vor einer geplanten Lebendspende mit der zuständigen Krankenkasse eine Kostenübernahme zu vereinbaren. Das Risiko, als Folge einer Lebendspende berufs- oder erwerbsunfähig zu werden, ist im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung abgedeckt.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass beim Eintreten eines solchen Falles eine Minderung des Einkommens mit möglichem “sozialem Abstieg” derzeit nicht versichert werden kann. Lebendspender aus dem Ausland sind angehalten, die gesundheitliche Absicherung in ihrem Heimatland zu hinterfragen und Deckungsübernahmen seitens der dortigen Versicherungsträger einzuholen. Im übrigen sind ausländische Spender und nicht versicherte Patienten darauf hinzuweisen, dass bei Eintritt einer Dialysepflichtigkeit nach einer Nierenspende erhebliche Kosten auf sie zukommen können.